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Wespenattacken

Alljährlich zur Wespenzeit steht das Telefon bei Behörden, Feuerwehren und Imkern nicht still. Jedoch ist meist nur im Ausnahmefall die Bekämpfung eines Wespennestes nötig. Von den vielen hundert Wespenarten gehören nur 11 zu den staatenbildenden Faltenwespen und von diesen sind es nur zwei Arten, die für Menschen zeitweise im Jahr lästig werden können.

Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte nach Möglichkeit zunächst von Fachleuten (z.B. vom Imker) die Möglichkeit einer Umsiedlung geprüft werden. Kommt nur eine Bekämpfung in Betracht, muss man sich vergewissern, ob nicht das Nest einer Hornisse oder einer anderen geschützten Art betroffen ist. Entsprechende Informationen hierzu erteilt auch die „Untere Naturschutzbehörde“ bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms.

Bei eindeutiger „Gefahr im Verzug“ ist die Vernichtung eines Nestes jedoch manchmal unvermeidbar. Die oftmals unnötigerweise mit Anfragen konfrontierte Feuerwehr ist zwar technisch in der Lage, Wespennester fachgerecht zu entfernen, wird aber nur in absoluten Notfällen tätig. Im privaten Bereich ist ein fachlich ausgebildeter Insektenbekämpfer (Kammerjäger etc.) zu beauftragen. Keinesfalls sollte der Laie selbst mit Giften gegen wehrhafte Insekten vorgehen. Durch unsachgemäße chemische Wespenbekämpfung können gefährliche Abwehrreaktionen der Tiere ausgelöst sowie Umweltbelastungen mit Giften verursacht werden. Nähere Informationen zum Thema Wespenbekämpfung erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, - Untere Naturschutzbehörde -, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey, Telefon 06731 408-0.