Was ist nach einem Brand zu tun?
Nach einem Feuer in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus bleiben viele Fragen und Probleme.
Mit dieser Bürgerinformation möchten die Feuerwehren und die Verwaltung der Verbandsgemeinde Wörrstadt helfen, die Probleme zu lösen.
Nachfolgend 10 wichtige Tipps in der Zusammenfassung
- Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchlüftet sind. Sprechen Sie, bevor Sie das Haus oder die Wohnung betreten, mit der Feuerwehr und Polizei.
- Schützen Sie sich beim Betreten der Brandstelle vor der Aufnahme von Schadstoffen durch entsprechende Schutzkleidung. Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß oder Asche in saubere Bereiche. Nach dem Gebrauch ist die Schutzkleidung als Problemmüll zu entsorgen.
- Halten Sie sich nur solange an der Brandstelle auf, wie unbedingt notwendig.
- Denken Sie an die Diebstahlsicherung Ihres Eigentums. Sichern Sie Ihr Haus oder Wohnung gegen unbefugten Zutritt.
- Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung mit. Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß.
- Benachrichtigen Sie umgehend Ihren Hauseigentümer oder Vermieter.
- Informieren Sie umgehend Ihre Gebäude- und Hausratversicherung und klären Sie evtl. erforderliche Kostenübernahme für eine vorübergehende Hotelunterbringung. Aufräumarbeiten sowie sonst. Veränderungen an der Brandstelle oder Sanierungsmaßnahmen sollten vorher mit der Versicherung besprochen werden.
- Bei Atembeschwerden oder Unwohlsein sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Insbesondere kranke und ältere Menschen sowie Kinder reagieren sensibel auf Schadstoffe.
- Nicht fest verschlossene Lebensmittel sind über den Restmüll zu entsorgen. Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände dürfen nicht mit Ruß behaftet sein. Vor Gebrauch sollten diese Dinge gründlich gereinigt werden.
- Bei Fragen zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung berät Sie der
Schadensbegrenzung nach dem Brand
Mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes ist die Tätigkeit der Feuerwehr beendet. Ausgenommen davon sind nur Fälle, bei denen auf Grund einer weiteren Gefährdung eine Brandwache durch die Feuerwehr gestellt werden muss. Diese Entscheidung wird von der Feuerwehr getroffen. Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet und durchgelüftet sind. Sprechen Sie, bevor Sie das Haus oder die Wohnung betreten, mit der Feuerwehr und Polizei. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume und das Beseitigen und Entsorgen von Brandschutt ist nicht mehr Aufgabe der Feuerwehr. Diese Arbeiten können Sie von Fachfirmen durchführen lassen. Näheres hierzu finden Sie in den „Gelben Seiten“ unter dem Stichwort: „Brandschadensanierung / Sanierungsarbeiten“. Bei Beachtung der aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen können diese Arbeiten jedoch auch von Ihnen selbst vorgenommen werden.
Vorsicht Schadstoffe
Bei jeder Verbrennung werden Schadstoffe freigesetzt. Diese befinden sich im Brandschutt, im Brandrauch und in dessen Niederschlägen (Ruß).
Die gasförmigen Schadstoffe können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen nach einem Feuer entfernt werden. Einige haben sich jedoch an Rußpartikeln gebunden und lagern sich zusammen mit dem Ruß auf Wohnungseinrichtung, Nahrungsmitteln, Spielzeugen etc. ab. Gefährlich wird es für Sie, wenn diese Schadstoffe durch Einatmen oder Verschlucken von Rußpartikeln (z.B. durch Nahrungsaufnahme) in Ihren Körper gelangen.
Abgekühlt schweben diese Schadstoffe und der Ruß nicht mehr frei in der Luft. Erfahrungsgemäß sind diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen sichtbar sind. Ist Ihre Wohnung nicht direkt durch den Brand betroffen, nur leicht verraucht und frei von umherschwebenden Rußteilchen, so können Sie sich nach sorgfältiger Durchlüftung wieder in Ihrer Wohnung aufhalten.
Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand Atembeschwerden oder Unwohlsein verspüren, sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Sicherheits- und Verhaltensregeln.
Sie haben sich dazu entschlossen, Aufräumarbeiten und die Sanierung Ihrer Wohnung selber durchzuführen. Wenn die Brandstelle erkaltet ist (ca. 1 – 2 Stunden nachdem der Brand gelöscht ist) und die Wohnung gut belüftet wurde, sind die noch im Raum befindlichen Schadstoffe in der Regel fest an die Brandrückstände (Ruß) gebunden. Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder über die Haut zu vermeiden, sollten Sie Schutzkleidung tragen.
Betreten Sie die Brandräume erst, wenn sie erkaltet und durchgelüftet sind. Halten Sie vorher Rücksprache mit Feuerwehr und Polizei.
Schutzkleidung bestehend aus:
- Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papierflies oder Kunststoff
- Bei staubenden Arbeiten Atemschutz (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3
- Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
- Gummihandschuhe für Nassarbeiten
Alle Gegenstände sind im Handel (Baumärkte etc.) erhältlich.
Verhaltensregeln
Halten Sie sich nur so lange wie unbedingt nötig in den betroffenen Räumen auf. Vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß und Asche in saubere Bereiche. Achten Sie darauf, dass sich keine Kinder, kranke oder ältere Menschen, die meist sensibel auf Schadstoffe reagieren, in den betroffenen Räumen aufhalten. Das Gleiche gilt für Haustiere. Sollten Haustiere dem Brandrauch ausgesetzt gewesen sein, sind sie ggf. dem Tierarzt vorzustellen. Um eine Verschleppung von Schadstoffen aus den verschmutzten Bereichen zu vermeiden, sollten Sie die Türen zu den nicht verschmutzten Räumen geschlossen halten. Türschlitze sind abzudichten und unnötiger Luftzug in andere Räume ist zu vermeiden. Flure und Eingangsbereiche von verschmutzten Räumen, sind möglichst mit feuchten Tüchern auszulegen. Gegenstände, die aus dem verschmutzten Bereich in den sauberen Bereich gebracht werden, müssen zuvor gesäubert werden. Während des Aufenthaltes in den verschmutzten Bereichen, sollten Sie weder essen noch trinken oder rauchen. Vor der Aufnahme von Nahrungs- und Genussmitteln sollten Sie sich unbedingt duschen und Ihre Kleidung wechseln. Alle durch den Brand in Mitleidenschaft gezogene Bereiche sollten über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass durch die Zuluft auch bisher nicht vom Brand betroffene Bereiche verschmutzt werden können. Denken Sie auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer Wohnung. Vermeiden Sie Rußverschleppung.
Schutzkleidung entsorgen:
Die während der Arbeit eingesetzte Schutzkleidung ist anschließend als Problemmüll zu entsorgen. Näheres hierzu erfahren Sie beim
Wohnung unbewohnbar:
Ist Ihre Wohnung oder Ihr Haus stark durch den Brand betroffen und unbewohnbar geworden oder fühlen Sie sich nach dem Feuer unsicher in Ihrer Wohnung, sollten Sie sich um eine Ausweichunterkunft evtl. auch bei Freunden und Verwandten kümmern. Die Feuerwehr bzw. Polizei vor Ort wird -falls erforderlich- eine Unterbringung zur Vermeidung einer drohenden Obdachlosigkeit über die zuständige Ordnungsbehörde veranlassen. Vorübergehend kann hier auch ein Hotel oder eine Pension in Frage kommen. Dabei entstehende Kosten sind mit der Gebäudeversicherung oder sonst. Versicherungsträger nach Möglichkeit vorab zu klären. Sichern Sie Ihre Wohnung oder Haus beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Die Feuerwehr und Polizei unterstützt Sie dabei.
Was tun mit Lebensmittel:
Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältern aufbewahrt wurden oder mit Rauch und Wärme in Kontakt kamen, sollten Sie nicht mehr verwenden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff oder Papier verpackt sind. Lebensmittel in dicht verschlossenen Metallverpackungen (Dosen) oder in dicht verschlossenen Glasverpackungen können verzehrt werden, wenn sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Es sollte darauf geachtet werden, dass Lebensmittel beim Entleeren der Behältnisse nicht verunreinigt werden. Im Zweifelsfall die Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen -nicht kompostieren ! Reinigung von Kleidung, Spielsachen und sonstigen Gegenständen: Als Grundregel gilt: Alle Gegenstände sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Kriterium für den Reinigungserfolg ist das Entfernen sichtbarer Rußspuren.
Beim Einsatz von Staubsaugern zur Entfernung von lockerem Ruß- und Staubbelägen müssen gekapselte Industriestaubsauger verwendet werden. Diese Industriesauger können Sie bei ortsansässigen Werkzeugvermietungen (sieh Gelbe Seiten) ausleihen. Bei Nassreinigung empfiehlt sich die Reinigung mit einer warmen Spülmittellösung.
Besondere Sorgfalt gilt bei Reinigung von Spielsachen. Holzspielzeug sollte abgeschliffen und evtl. neu lackiert werden. Im Zweifelsfall sollte man sich (besonders bei Spielzeug für Kleinkinder) von diesen Gegenständen trennen.
Kleidungsstücke, die mit Brandrückständen behaftet oder verschmutzt sind, müssen vor erneutem Gebrauch separat bei mind. 60º C gewaschen werden. Reinigungsabwässer beinhalten Schadstoffe und dürfen nur in kleinen Mengen in die Kanalisation gelangen. Es wird daher empfohlen die Kleidung zu einer Reinigungsfirma zu geben.
Abfallentsorgung:
Brandschutt sowie alle vom Brand verschmutzten Gegenstände, die in „haushaltsüblichen Mengen“ aus privaten Haushalten anfallen, müssen als Problemabfälle entsorgt werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an den
Versicherung:
Nach einem Brand benachrichtigen Sie umgehend Ihren Vermieter bzw. den Hauseigentümer. Als Haus- oder Wohnungseigentümer setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Gebäudeversicherung sowie Hausratversicherung in Verbindung. Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche Sanierungsmaßnahmen sowie die Erneuerung des Hausrates oder evtl. Unterbringungskosten mit dem jeweiligen Versicherungsträger ab.
Rauchmelder
Beim Einrichten der sanierten Wohnung sollten Sie an Ihre eigene Sicherheit denken. Falls bisher noch nicht vorhanden, sollten Sie Ihre Wohnung bzw. Haus mit Rauchmeldern ausstatten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnung (LBauO) müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Auch die Vorhaltung eines Feuerlöschers trägt zur Sicherheit bei. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Fachunternehmen des vorbeugenden Brandschutzes (siehe Gelbe Seiten Rubrik „Brandschutz“) oder bei Ihrer örtlichen Feuerwehr. Nach § 44 Abs. 8 Landesbauordnung (LBauO) sind Rauchwarnmelder in Wohnungen Pflicht!
Haftungsausschluss
Wir weisen darauf hin, dass bei evtl. auftretenden Gesundheits- sowie Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
Für weitere Fragen steht Ihnen neben der Verbandsgemeindeverwaltung auch Ihre örtliche Feuerwehr jederzeit gerne zur Verfügung.