Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Vorsicht im Umgang mit Silvesterfeuerwerk
Wenn das Jahr seinem Ende entgegengeht und der Jahreswechsel ansteht, ist dies für viele Menschen Anlass dieses Ereignis mit Kanonenschlag und Feuerwerk einzuleiten.
Leider kommt es hier immer wieder zu erheblichen Schadensfällen. Durch falsche Gefahreneinschätzung, Leichtfertigkeit und unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern ereignen sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern es werden auch immer wieder Menschen schwer verletzt und getötet. Auch der zunehmende Alkoholgenuss spielt hierbei eine große Rolle.
Zur Vermeidung etwaiger Unfälle nachfolgend einige Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk
Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, wenn ihnen der Gebrauch untersagt ist. Das gleiche gilt auch für alkoholisierte Personen. Die Altersfreigaben für Böller sind zu beachten. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben und nur in der Nacht vom Sylvestertag auf den Neujahrsmorgen abgebrannt werden.
Kaufen Sie nur von der Bundesanstalt für Materialprüfung geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände. Feuerwerkskörper, die illegal aus dem Ausland eingeführt wurden, entsprechen vielfach nicht den im Inland zugelassenen und sind zum Teil extrem gefährlich.
Lesen und beachten Sie unbedingt vor dem Abbrennen die Gebrauchsanweisung und verwenden Sie Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien. Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder Rohr senkrecht in die Höhe starten. Schätzen Sie dabei die Flugbahn ab. Tischfeuerwerk sollte nur auf einer nichtbrennbaren Unterlage gezündet werden.
Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen und werfen Sie Knallkörper nicht in Fenster, Türen, Zwischenräume oder auf Dächer und Balkone. Selbstverständlich auch nicht auf Menschen oder Tiere.
Halten Sie Fenster, Dachfenster etc. verschlossen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in die Wohnung fliegen können. Entfernen Sie nach Möglichkeit brennbare Gegenstände von Balkonen. Für den Notfall sollte geeignetes Löschmittel (Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser) bereitgehalten werden.
Lassen Sie vermeintliche Blindgänger liegen, diese können auch noch verspätet zünden. Übergießen Sie Blindgänger mit Wasser, um diese so unbrauchbar zu machen.
Achten Sie besonders bei Kindern auf schwerentflammbare Kleidung. Vermeiden Sie Kleidung mit Kunstfaserstoffen wie z.B. Fleece – hier besteht bei Kontakt mit Feuerwerkskörpern eine erhöhte Verbrennungsgefahr.